Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 64 Abs 2 EStG 2002, § 70 Abs 2 EStG 2002
Haushaltsaufnahme eines Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindergeldanspruch eines noch nicht volljährigen Kindes bei dessen vorübergehendem Einzug in den Haushalt seiner Großmutter unabhängig des Einverständnisses der Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 64 Abs. 2
Merkmal der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Merkmal der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
"Haushaltsaufnahme" bei konkurrierenden Kindergeldansprüchen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09
- BFH, 31.08.2010 - III B 80/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09
Diese Vorschrift ist bei öffentlich-rechtlichen Rückforderungsansprüchen nicht anwendbar und enthält auch keinen allgemeinen Rechtsgedanken, der bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahltes Kindergeldes zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117). - BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09
Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden Berechtigten jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444). - FG Niedersachsen, 09.05.2000 - 6 K 486/97
Voraussetzungen der Haushaltszugehörigkeit; Aufnahme in den Haushalt der …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09
Die Gewährung des Kindergeldes knüpft jedoch nicht an die zivilrechtliche Erziehungsberechtigung, sondern an die tatsächliche Versorgungssituation an, die der Gesetzgeber typisierend dem Fall der Haushaltszugehörigkeit unterstellt (vgl. Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.05.2000, 6 K 486/97 Ki, EFG 2000, 796).